Pendlerpauschale – ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk!
Pendler haben einen Grund zur Freude, denn das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer als verfassungswidrig erklärt. Damit verstößt die ab Januar 2007 geltende Neuregelung gegen das Grundgesetz.
Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07)
Damit wurde das ab Januar 2007 geltende Werkstorprinzip, wonach die Kosten für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können, sondern nur noch ab dem 21. Fahrtkilometer, gekippt.
Der Weg von der Wohnung zum Werkstor wird somit nicht dem privaten Bereich zugeordnet, sondern stellt, wie schon bis zum 31.12.2006 geltenden Recht, Werbungskosten dar.
Pendler können damit rückwirkend für 2007 und 2008 die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer in Anspruch nehmen bzw. in Ihrer Einkommensteuererklärung ansetzen, da es sich hierbei um Werbungskosten und nicht um Subventionen handelt.
Wer also in seiner Steuererklärung für das Jahr 2007 aufgrund der ab dem 1. Januar 2007 geltenden Regelung keine Angaben zur Entfernung zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte und der Anzahl der Arbeitstage gemacht hat, kann dies auch jetzt noch seinem Finanzamt mitteilen, welches dann die Änderung vorzunehmen hat.
Für Arbeitnehmer mit einer Wegstrecke von 20 km zur Arbeitsstätte würde dies eine Verringerung der steuerlichen Bemessungsgrundlage von EUR 1.320,00 bei 220 Arbeitstagen bedeuten, jedoch unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmerpauschbetrag von EUR 920,00 schon durch andere Werbungskosten in voller Höhe ausgeschöpft wurde. Eine Verringerung der jeweiligen Steuerschuld ist der Höhe nach vom jeweiligen individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen abhängig.
Die Finanzämter sind angehalten, sich mit der Auszahlung nicht allzu lange Zeit zu lassen. Laut Medienberichten sollen die betroffenen Pendler schon in der Zeit von Januar bis März 2009 Rückzahlungen erhalten.
Die bis zum 31.12.2006 geltende Altregelung bleibt also in Kraft, zumindest vorläufig, da der Gesetzgeber nach dem Urteil mit einer Neuregelung beauftragt wird.
Jedoch will die Regierung laut Finanzminister Steinbrück angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage keine Maßnahmen ergreifen um die damit entstehenden Steuerausfälle zu kompensieren.
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