Onlinehandel-Branche: Umsatzzahlen 2019 steigen erneut auf neuen Höchststand

Laut Mitteilung des e-Commerce Verbands (bevh.org) sind die Onlineshop-Umsätze im Jahr 2019 auf 72,6 Mrd. Euro Brutto gestiegen. Dies ist eine Steigerung von 11,6% im Vergleich zum Vorjahreswert (65,1 Mrd. Euro). Der Gesamtumsatz für Waren und Dienstleistungen (inkl. schriftlichen und telefonischen Bestellungen) hat im Jahr 2019 satte 94 Mrd. Euro erreicht.

„Jeder dritte Onlinekäufer bestellt inzwischen mehrmals in der Woche im Internet.“

bevh.org Blog 21. Januar 2020

Der Wachstum ist vor allem auf die Multichannel-Onlinehändler zurück zu führen. Diese Onlinehändler konnten bei Ihren Umsätzen um 13% zulegen.

Das 4. Quartal ist in der Regel der stärkste Zeitraum für Onlinehändler. Im 4. Quartal 2019 stieg der Umsatz auf 22 Mrd. Euro im eCommerce.

Für das Jahr 2020 wird der Umsatzzuwachs mit 18,4% für den Geschäftsbereich eCommerce geschätzt und soll dann bei ca. 77 Mrd. Euro liegen (Quelle Statista Oktober 2020).

Was bedeutet dies für Onlinehändler und Steuerberater?

Aus den obigen Zahlen kann man erkennen, das der Onlinemarkt stetig wächst. Mit dem Wachstum werden aber auch die rechtlichen und vor allem auch steuerrechtlichen Anforderungen steigen. Insbesondere in der Umsatzsteuer wurden erhebliche Änderungen bzw. Erweiterungen vom Gesetzgeber vorgenommen.

Zum ersten ist zum 01. Oktober 2019 die Erfassung als Onlinehändler auf einen Marktplatz wie z.B. eBay, Amazon oder auch etsy bei dem Marktplatzbetreiber (gem. § 22f UStG) einzureichen. Wenn die Frist überschritten ist, kann der Onlinehändler vom Marktplatz ausgeschlossen werden.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an mich wenden. Benutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Aber auch wurden zum 01.01.2020 die so genannten „Quick Fixes“ eingeführt bzw. sind in Kraft getreten. Hier ist für Onlinehändler, welche bei dem Programm PAN EU FBA von Amazon teilnehmen, insbesondere wichtig, dass Sie dies Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) des Lieferlandes vorliegen haben. Falls dies nicht der Fall ist, laufen die Händler Gefahr, dass die Lieferung steuerpflichtig wird.
Bei Fragen zu den Quick Fixes und der zusammenfassen Meldung können Sie uns ebenfalls kontaktieren.

Aus diesen Gründen ist ein Starker und Erfahrender Steuerberater für den Onlinehändler wichtig. Zudem sollte der Steuerberater sich mit dem eCommerce-Handel grundsätzlich auskennen. Nur wenn er die Strukturen und Abläufe im Onlinehandel kennt, kann er diese auch steuerlich richtig würdigen.

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