Abgeltungssteuer (ab 01.01.2009)

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Abgeltungssteuer 2009 – ein kurzer Überblick!

Die neue Abgeltungssteuer ist systematisch betrachtet eine Kapitalertragssteuer und betrifft die Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ab 2009 grundsätzlich im Auszahlungszeitpunkt durch einen Steuerabzug besteuert und sind damit abgegolten.

Damit entfällt ab dem Jahr 2009 grundsätzlich die Begünstigung für Dividendenerträge im Privatvermögen in Form des Halbeinkünfteverfahren (Ausnahme § 17 EStG – zukünftig Teileinkünfteverfahren).

Neu ab 2009 ist auch, dass bei Kapitalneuanlagen ab dem 01.01.2009 evtl. Veräußerungsgewinne von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen unabhängig von Ihrer Haltefrist steuerpflichtig sind und damit eine Spekulationsfrist wie bisher nicht mehr existiert.

Somit werden zum einen zwar langfristig ausgerichtete Wertpapierinvestments bezüglich der Besteuerung zukünftig unattraktiver, jedoch sind zum anderen Gewinne aus kurzfristigen Wertpapierinvestments steuerlich attraktiver geworden.

Veräußerungsgewinne von Zertifikaten sind jedoch unabhängig von der Besitzdauer steuerpflichtig wenn sie nach dem 14. März 2007 erworben wurden.

Die Bemessungsgrundlage der neuen Abgeltungssteuer ist der Kapitalertrag vermindert um einen neuen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR

(bei Zusammenveranlagung 1.602 EUR).

Der Abgeltungsteuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %) und führt damit zu einer Gesamtbelastung (vor evtl. Kirchensteuer) in Höhe von 26,375 %.

Grundsätzlich läßt sich sagen, dass die neue Abgeltungsteuer für Steuerpflichtige mit einem individuellen Grenzeinkommensteuersatz von mehr als 25 % vorteilhaft ist.

Damit zählen einerseits Sparer mit Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren o.ä. zu den Gewinnern und andererseits Aktionäre mit Ihren zukünftigen Dividendeerträgen und evtl. Veräußerungsgewinnen zu den Verlieren.

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