Aktiva
Die Aktiva einer Bilanz geben Auskunft darüber, wie die Mittelverwendung eines Unternehmens erfolgt, d.h. wie die Mittel des Unternehmens investiert sind.
Die Gliederung der Aktiva erfolgt dabei grundsätzlich nach dem Prinzip der Fristigkeit der Kapitalbindung, d.h. wie langfristig die Mittel gebunden sind. Die Aktiva sind in langfristiges Anlagevermögen und kurzfristiges Umlaufvermögen aufgegliedert.
Das Anlagevermögen beinhaltet diejenigen Posten der Aktiva, welche dauernd dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens dienen und meist nicht veräußerbar sind, ohne den Geschäftsbetrieb zu gefährden. Im Anlagevermögen werden z.B. Immobilien, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen.
Weitere mögliche Posten sind die Immateriellen Vermögensgegenstände, wie z.B. Lizenzen, Patente, Firmenwert. Der Firmenwert muss jedoch entgeltlich erworben sein, d.h. es muss sich um einen derivativen Firmenwert handeln. Nicht bilanziert werden darf hingegen der sogenannte originäre Firmenwert, d.h. ein selbst geschaffener Firmenwert. Ebenfalls als Anlagevermögen können Finanzanlagen bilanziert werden, sofern diese dauerhaften Charakter haben.
Im Umlaufvermögen werden dagegen Vermögensgegenstände ausgewiesen, welche meist nur kurzfristigen Charakter haben. In produzierenden Unternehmen bilden meist die Lagerbestände (Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe und halbfertige Erzeugnisse) sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen großen Anteil des Umlaufvermögens, während bei Dienstleistungsunternehmen der Anteil an Lagerbeständen meist zu vernachlässigen ist, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen jedoch ebenfalls einen erheblichen Umfang ausmachen können.
Ebenfalls im Umlaufvermögen ausgewiesen werden Bankguthaben, kurzfristige Finanzanlagen und Kassenbestände.
Analog der Passivseite gibt es auch bei den Aktiva eine Position „Rechnungsabgrenzungsposten“. In diesem werden bereits geleistete Zahlungen bilanziert, welche in der laufenden Bilanzperiode angefallen sind, jedoch zumindest teilweise die folgende Bilanzperiode betreffen. Beispielhaft zu nennen wären hier vorab geleistete Mietzahlungen oder Versicherungsbeiträge, welche teilweise das folgende Bilanzjahr betreffen.
Weitere Posten der Aktiva können z.B. bei Kapitalgesellschaften „Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital“, welche entstehen, wenn das notwendige Stammkapital nicht vollständig einbezahlt wurde, oder „Latente Steuern“, welche aufgrund unterschiedlicher handels- und steuerrechtlicher Vorschriften entstehen, sein.
Teilweise wird auch ein negatives Eigenkapital auf der Aktivseite ausgewiesen.
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