COMMINGLING_SELL // AMAZON
Im Umsatzsteuer-Transaktionsbericht findet man den TRANSACTION_TYPE „COMMINGLING_SELL“. In der Datenzeilen-Definition erläutert Amazon dies wie folgt:
Der Verkauf eines Produkts an einen anderen „Versand durch Amazon“ -Verkäufer, der am Programm für vermischten Lagerbestand teilnimmt (oder von Amazon Retail).
https://sellercentral.amazon.de/gp/help/external/202098210?ref=efph_202098210_cont_202098170&language=de_DE
Dies betrifft alle Onlinehändler, welche den „gemischten Warenbestand“ aktiviert haben. Mit dieser Option erlauben die Onlinehändler Amazon gleiche Artikel unter den Händler zu „tauschen“. Dies macht Amazon, um eine schnellere Lieferung an deren Kunden anbieten zu können.
Bei dem Tausch handelt es sich faktisch um Verkäufe an andere Händler (B2B-Verkäufe). Diese sind dann auch unter Umständen in verschiedenen Ländern Umsatzsteuerpflichtig. In der Regel greift hier das Reverse-Charge-Verfahren gem. Artikel 196 MwStSystRL.
Beispiel:
Ein Endverbraucher kauft in Polen von Onlinehändler X ein Fahrrad. Dieses Fahrrad ist jedoch von dem Onlinehändler X nicht im Lager Polen vorhanden, sondern in einem Amazon Lager in Deutschland. Jedoch hat Onlinehänder Z dieses Fahrrad in Polen eingelagert.
Wenn beide Händler den „gemischten Warenbestand“ aktiviert haben, wird Amazon im Rahmen der Commingling-Transaktionen täigt. Amazon nimmt in diesem Fall das Fahrrad von Onlinehändler Z aus Polen und sendet es dem Endverbraucher.
Onlinehändler X hat hier einen COMMINGLING_BUY: Kauf von Z.
Onlinehändler Z hat hier einen COMMINGLING_SELL : Verkauf an X