Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD)

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Unter der Bezeichnung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, kurz auch GoB, versteht man sowohl geschriebene, als auch ungeschriebene Vorschriften bzw. Regeln, die sich auf die Buchführung und die Bilanzierung beziehen. Diese ergeben sich aus Wissenschaft und Praxis, aber auch aus der aktuellen Rechtsprechung und Empfehlungen von Wirtschaftsverbänden. Die Hauptaufgaben dieser Grundsätze ist es, die Gläubiger und die Eigentümer eines Unternehmens vor falschen Daten, Fehlinformationen, aber auch möglichen Verlusten möglichst weitreichend zu schützen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – gesetzliche Grundlagen und Hauptgrundsätze
Obgleich das Handelsgesetzbuch, kurz das HGB, alle Kaufleute in seinem § 243 Absatz 1 zur Befolgung dieser Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet, sind diese wiederum nicht gesetzlich ausreichend definiert worden (auch so genannter unbestimmter Rechtsbegriff). Nicht alle Einzelfälle für die Anwendung lassen sich jedoch gesetzlich regeln, daher gibt es hier die Möglichkeit zur freien Auslegung. Es gibt folglich kein allgemeingültiges Regelsystem, die eine Garantie für eine ordnungsgemäße Buchführung wären, sondern eher eine Anzahl von Systematiken.

Folgendes Schema ist sehr verbreitet und stellt die Hauptgrundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dar:

  1. Eine Buchführung muss klar und vor allem übersichtlich dargelegt sein. Dazu gehören insbesondere eine sachgerechte Organisation, die übersichtliche und strukturell vernünftig angeordnete Gliederung des Jahresabschlusses. Des Weiteren ist das Verbot zu beachten, Vermögenswerte und Schulden, sowie Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufzurechnen bzw. zu verrechnen; aber auch das Verbot, Buchungen bzw. Buchungssätze unleserlich zu machen (dazu gehören auch Radierungen, die Benutzung eines Tintenkillers).
  2. Die Geschäftsfälle müssen fortlaufend angelegt werden, zudem müssen sie vollständig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden.
  3. Für jede Buchung, die im System vorgenommen wird, muss ein Beleg vorhanden sein.
  4. Alle Buchungsunterlagen müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Alle Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, geschrieben oder ungeschrieben, gelten für den Kaufmann als verbindlich. Wird die Buchführung nicht ordnungsgemäß gehandhabt, so können Freiheits- oder Geldstrafen die Folge sein.

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