Handelsgesetzbuch (HGB)
Das Handelsgesetzbuch, HGB abgekürzt, beschreibt das Handelsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1897 gilt die heutige Fassung dieses Gesetzbuches, welches aber bereits wesentlich früher verfasst wurde und bis dahin das Handelsrecht umfassend enthielt. So war der Vorreiter des HGBs, das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, bereits 1861 vom Deutschen Bund beschlossen worden und das erste weiträumig geltende Regelwerk.
Das Besondere am HGB ist, dass es durch seine Existenz Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches für Kaufleute erst zweitrangig gelten lässt. Diese Sonderrechte wurden Kaufmännern und gewerblichen Unternehmen eingeräumt, um den Handel zu erleichtern und diesem gerecht zu werden. Das Handelsrecht gilt aber auch für Geschäfte, bei denen nur einer der Parteien ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Ferner trifft der Geltungsbereich auf Minderkaufmänner zu, also für Gewerbetreibende, die keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigen.
Gegliedert ist das HGB in fünf Bücher.
Das erste Buch umfasst den Handelsstand, welches unter anderem den Begriff des Kaufmanns erläutert, das Registerrecht oder das Recht der Firma normiert. Auch Bußgeldvorschriften sind in diesem Regelwerk beschrieben.
Im zweiten Buch sind die Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften besprochen. Dazu gehören die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft.
Buch drei enthält die Vorschriften, welche für die Buchführung und die Bilanzen gelten. Auch Kapitalgesellschaften werden durch Ergänzungen berücksichtigt.
Handelsgeschäfte erfahren eine detaillierte Erklärung im vierten Buch. Dazu zählen die allgemeinen Vorschriften, der Handelskauf, Kommissions-, Fracht-, Speditions- und Lagergeschäfte.
Der Seehandel zählt zum Geltungsbereich des fünften und letzten Buches. Die Regelungen, die für das Seehandelsrecht gelten, sind unter allgemeine Vorschriften, Normierungen zu Reeder und Reederei oder die Beförderung von Reisenden.
Die Kammer für Handelssachen ist die zuständige erste Instanz am Landgericht, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Jedoch haben die Zuständigkeit für das Handelsregister die Amtsgerichte inne. National und international werden auch Schiedsgerichte bei Differenzen hinzugezogen.