Lohnsteuer

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Die Lohnsteuer ist, im Gegensatz zu dem was ihr Name vermuten lässt, keine eigene Steuerform. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um die Ausführung der Einkommenssteuer und basiert auf dem Einkommensteuergesetz (EStG). Der Arbeitnehmer bezahlt mit dem Abzug der Lohnsteuer von seinem Lohn die Einkommenssteuer.
In den meisten Fällen wird so mit dem Abzug der Lohnsteue die Einkommenssteuer gedeckt. Die Lohnsteuer wird als direkte Steuer bezeichnet. Bei direkten Steuern ist der Steuerschuldner, die Person, die dem Staat die Steuern schuldet und der Steuerträger, derjenige der die Steuern an den Staat zahlt, ein und die selbe Person: Der Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuer wird automatisch vom Arbeitgeber auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers gerechnet und geht auf diesem Wege direkt ans Finanzamt. Mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung hat der Arbeitnehmer jährlich die Möglichkeit Fehler beim Abzug der Lohnsteuer zu kontrollieren, in dem er seine Einkommensverhältnisse des Jahres offenlegt. Je nach Einkommen und dem im Jahr zuvor berechneten Lohnsteuersatz kann der Arbeitnehmer im besten Falle Geld zurückfordern oder ist gezwungen Geld nach zu bezahlen.

Der Lohnsteuerbetrag ist nicht für alle Arbeitnehmer gleich. Arbeitnehmer werden in verschiedene Lohnsteuerklassen eingeteilt. Diese Klassen richten sich nach der Höhe des Einkommens sowie Lebensumstände des Arbeitnehmers, zum Beispiel nach Familienstand und Kindern. Je nach Klasse fällt die Lohnsteuer höher oder niedriger aus. So bezahlen Beispielsweise ledige Arbeitnehmer mehr Lohnsteuer als verheiratete.

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