Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eines der leidigen Übel, die zur Selbstständigkeit dazugehören. Das Umsatzsteuerrecht der Bundesrepublik ist eines der komplexeren Rechtswerke. Die Umsatzsteuer, die umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt wird, ist wie es der Name schon sagt, prozentual nach den getätigten Umsätzen im Inland zu entrichten. Das Wort Umsätze wird in diesem Rahmen folgendermaßen definiert: Somit ist die Umsatzsteuer die Besteuerung die den Austausch von Leistungen, also den Umsatz umfasst.
Die Umsatzsteuer berechnet sich prozentual nach den errechneten Umsätzen. Ab wann ein Unternehmer Umsatzsteuer zu entrichten hat, wird im Umsatzsteuer Gesetz geregelt. Diese Regelung orientiert sich ebenso wie die Umsatzsteuer auch an den getätigten Umsätzen. Allein im Jahre 2008 tätigte die Bundesrepublik Deutschland 175 Milliarden Euro an Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Somit lag der Anteil der Umsatzsteuer an den Gesamtsteuereinnahmen in diesem Jahr bei mehr als 30%. Aktuell beträgt der Umsatzsteuersatz in der Bundesrepublik 19% und der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7%.
Jeder Unternehmer muss in Deutschland bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes die Umsatzsteuervoranmeldung nach festgelegten Bestimmungen abgeben. Hierzu ist außerdem ein amtlich vorgeschriebener Vordruck zu verwenden, der auf elektronischem Weg an die Finanzbehörde zu übermitteln ist. Die berechnete Vorauszahlung ist zudem am 10. Tag nach dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig. Sehr viele Unternehmer reichen die Umsatzsteuervoranmeldung über den Steuerberater des Vertrauens bei dem zuständigen Finanzamt ein. Der Zeitraum für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ist in der Regel 3 monatlich. Sollte die Umsatzsteuer für das letzte Kalenderjahr über 7500 Euro betragen haben, ist eine monatliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung angedacht. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung kann von der errechneten Umsatzsteuer für das jeweilige Quartal noch die Vorsteuer abgezogen werden. Die Vorsteuer sind die Beträge an Mehrwertsteuer, die der Unternehmer an andere Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit hat abführen müssen. Es besteht zwar nicht für jeden Unternehmer die Pflicht sich steuerlich beraten zu lassen, allerdings empfiehlt es sich allein aus Gründen des komplexen Steuerrechts.
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