reMrkable: digitaler Notizblock – genial für die digitale Kanzlei

Der Weg zur digitalen Kanzlei …

Ich habe mich schon immer geärgert, dass unser Beruf in der Steuerberatung, solch einen immensen Papierbedarf hat. Klar das Thema an sich ist stark papierbezogen. Jedoch habe ich mich oft über mich geärgert, dass ich wieder etwas ausgedruckt habe, was dann einfach abgelegt wurde und man es nur einmal anschauen musste.

Insbesondere hatte ich immer das Problem, dass ich in Mandantenterminen viel mitgeschrieben habe. Gerade auch bei Bilanzbesprechungen habe ich immer sehr viele Notizen geschrieben. Diese musste ich dann immer scannen/digitalisieren und bei dem Mandant ablegen. Was ich aus Zeitgründen dann oft auch nicht gemacht habe.
Die Notizen habe ich dann in die Abschlussakte gelegt, wo Sie dann halt Ihr Dasein fristeten … :-/

Ich hatte es einfach satt immer meine Notizen auf einem normalen Block zu schreiben und habe nach alternativen gesucht.

Das reMarkable, der fast perfekte digitale Notizblock

Nach langem Suchen und viel lesen hatte ich mich dann entschieden eine reMArkable 2 zu bestellen.
Ich muss zugegen, dass mich der Preis doch sehr hoch ist als alternative zu einem Schreibblock mit Bleistift :-D.

Was Sie über die Steuernummer wissen sollten!

Mit der Geburt erhält der Mensch auch gleichzeitig seine Steuernummer. Diese besteht aus 11 Zahlen, oder aus 13 Ziffern. Die Steuernummer erleichtert den Finanzbehörden die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen. Das Bundeszentralamt sieht aus der Steuernummer die persönlichen Daten wie den Namen, den Wohnort, das Geschlecht sowie das Geburtsdatum und die zuständige Finanzbehörde. Wer bisher noch nie eine Steuernummer erhalten hat, kann diese beim Finanzamt beantragen.

Steuernummer und Identifikationsnummer

Die Identifikationsnummer, die zum Identifizieren des Steuerzahlers dient, wird zur elektronischen Datenverarbeitung genutzt und soll dem Behörden helfen effizienter zu arbeiten. Diese Nummer soll die bisherige Steuernummer ablösen. In der Übergangszeit ist noch die alte Steuernummer gültig. Alleine diese Veränderung ist sehr verwirrend für viele Menschen. Zum Nachlesen unter, findet man alles Wissenswertes was man über die Steuernummer wissen sollte und viele zusätzliche Information zum Thema. Für Steuerpflichtige Bundesbürger ist die Steuernummer sehr wichtig, zumal man Sie auch bei Banken zum Beispiel vorlegen muss, um einen Freistellungsantrag zu machen. Auf dem Bescheid vom Finanzamt findet man oben links seine Steuernummer. Die meisten Bürger haben schon eine neue Steuernummer, die aus 13 Ziffern besteht. Auf Grund des Elsters Verfahren kann sich die Steuernummer immer wieder mal ändern.

Elektronische Datenverarbeitung bei den Finanzbehörden

Seit einiger Zeit benutzen die Finanzbehörden die elektronischen Datenverarbeitungen um Arbeitnehmer zu entlasten, damit man bei seinen Steuererklärungen auch den Überblick nicht verliert. Der Arbeitgeber schickt dem Bundeszentralamt alle wichtigen und relevanten Daten zu. Der Arbeitgeber benötigt dafür nur die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum. Wer aber als selbstständiger Handwerker auch Rechnungen ausstellt, ist verpflichtet seine Steuernummer, aufzuführen. Diese muss auf einer Rechnung aufgeführt werden. Dasselbe gilt auch für Firmen und Kleinbetriebe. Die Gesetze zum Thema Steuern und damit auch zur Steuernummer sind schon sehr oft verändert worden. Mehrfach wurden die Kombinationen von der Steuernummer schon geändert, deshalb ist es sehr empfehlenswert, alles Wissenswerte hierüber nachzulesen.

Neuregelung Minijobs ab 01.01.2013

Ab dem 01.01.2013 soll die Entgeltgrenze bei den Minijobs von 400€ auf 450€ monatlich erhöht werden. Für die Minijobs werden dann die Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung (pauschale Sozialabgaben) bis zu der neuen Entgelthöhe von 450€ berechnet.

Bei der Rentenversicherung hat sich der Gesetzgeber eine Umkehr der Verfahrensweise einfallen lassen. Bisher konnten Arbeitnehmer sich schriftlich auf Antrag zur Rentenversicherung aufstocken, sprich jeder Arbeitnehmer war grundsätzlich von der Rentenversicherung befreit gewesen. Nun jedoch soll ab dem 01.01.2013 jeder Arbeitnehmer grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht unterliegen und sich mit schriftlichem Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können.

Minijobber, welche zum 01.01.2013 versicherungsfrei waren (quasi bestehende Beschäftigungen), bleiben auch versicherungsfrei und können sich wie gehabt von der Versicherungspflicht (Beitragsaufstockung) auf Antrag befreien lassen.

Sobald der Arbeitgeber jedoch den Arbeitslohn von 400€ erhöht (bis zu 450€ – neue Regelung), so wird der Arbeitnehmer Rentenversicherungspflicht nach der Neuregelung. Der Arbeitnehmer hat hier auch wieder die Möglichkeit sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Durch die Anhebung der Minijobgrenze erhöht sich auch die Grenze für so genannte Gleitzonenregelung auf 850€. Die Gleitzone bzw. Gehaltspanne beläuft sich ab dem 01.01.2013 von 450€ bis 850€.

Auf der Webseite der Minijob-Zentrale findet man unfangreiche Informationen rund um den Minijob sowie die Rechtsänderung ab dem 01.01.2013.

In unserer Community können Sie zum Thema Minijob Änderungen zum 01.01.2013 diskutieren.

gefälschte E-Mails von Elster bzw. der Finanzverwaltung

Aktuell sind gefälschte E-Mails an Steuerpflichtige unterwegs, welche sich auf den Onlinedienst ELSTER beziehen. In diesen E-Mails wird der Steuerpflichtige aufgefordert einen Anhang zu öffnen und so wohl einen Virus oder Trojaner zu aktivieren.

Den aktuellen offiziellen Warnhinweis finden Sie direkt auf der Webseite von Elsterweb!

Falls Sie auch eine solche gefälschte ELSTER E-Mail erhalten haben, sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

  • Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
  • ELSTER wird niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
  • Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
  • Allgemeine Tipps für den Umgang im Internet, sowie aktuelle Warnungen finden Sie auf den Internetseiten des BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Grundsätzlich wird Ihnen die Steuerverwaltung nie Nachrichten mit Anhängen zusenden. Sie sollten darauf achten, das Sie in diesen Fällen NIE die Anhänge öffnen.

Formulare für die Einkommensteuererklärung 2011 nun als PDF online

Ab heute können Sie auf Abenteuer-Steuer.de die aktuellen Formulare/Vordrucke Einkommensteuererklärung 2011 als PDF herunterladen für die .

Sie können die einzelnen Formulare auch direkt bei der deutschen Finanzverwaltung ausfüllen und ausdrucken. Dazu müssen Sie lediglich auf die Seite des Bundesministerium der Finanzen (www.formulare-bfinv.de) gehen. Dort finden Sie ebenfalls alle Formulare, Vordrucke und Anleitungen hierzu.

Alternativ können Sie selbstverständlich Ihre Einkommensteuererklärung über das elektronische Meldeverfahren ELSTER erstellen. Weiter Informationen hierzu finden Sie auf www.elster.de.

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse März 2012 online (kumuliert)

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 2. April 2012 – IV D 3 – S 7329/12/10001 (2012/0311161) – finden Sie hier die monatliche Fortschreibung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse bis zum März 2012. Diese PDF-Datei stellt eine Gesamtübersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG dar. Die Veröffentlichung erfolgt ebenfalls auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen.

>> Umsatzsteuer-Umrechnungskurse bis März 2012 (Stand 03.04.2012) <<

Einkommensteuererklärung-Formulare 2011

Formulare zur Einkommensteuererklärung 2011 online!

Wir haben nun die Einkommensteuererklärung-Formulare für das Kalenderjahr 2011 (inkl. Ausfüllanleitungen) in unserm Portal online. Sie können alle Formulare einzeln oder auch im gesamten herunter laden.

Die Formulare finden Sie unter Downloads -> Einkommensteuererklägung -> Formulare 2011!

Viel Spass beim erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung 2011.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2012 veröffentlicht

Wir haben nun eine kleine Aufstellung über die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2012 veröffentlicht. In der Kategorie Lohn & Gehalt finden Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten Jahre sowie die aktuelle für das Jahr 2012.

>> Hier zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2012 <<

Beitragsbemessungsgrenze 2012 veröffentlicht

Wir haben nun eine kleine Aufstellung über die neue Beitragsbemessungsgrenze 2012 veröffentlicht. In der Kategorie Lohn & Gehalt finden Sie die Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre sowie die aktuelle für das Jahr 2012.

>> Hier zur Beitragsbemessungsgrenze 2012 <<

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2011

Gemäß dem BMF-Schreiben vom 2. Januar 2012 – IV D 3 – S 7329/11/10001 (2011/0000270) – finden Sie hier die monatliche Fortschreibung der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für das Jahr 2011. Diese PDF-Datei stellt eine Gesamtübersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG dar. Die Veröffentlichung erfolgt ebenfalls auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen.

>> Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2011 (Stand 03.01.2012) <<