Pendlerpauschale verfassungswidrig!

Mit dem Urteil vom 9. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entgültig über die lang diskutierte Pendlerpauschale/Entfernungspauschale entschieden. Das Bundesverfassungsgericht kam zu dem Entschluss, das diese Regelung gegen das Grundgesetz verstößt und somit verfassungswidrig ist.

Die Steuerpflichtigen können sich nun über ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk freuen und Ihre Fahrtkosten zur Arbeit wieder ab dem ersten Kilometer in der Steuererklärung angeben. Dies gilt Rückwirkend auch für das Veranlagungsjahr 2007.

Es bleibt abzuwarten, welche Gesetzesregelung uns ab 2010 erwartet.

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