Anrechnungsfreier Minijob für BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfeempfänger
Junge Erwachsene, welche von der Bundesagentur für Arbeit eine BAB (Berugsausbildungsbeihilfe) oder Abg (Ausbildungsgeld) erhalten, können in Zukunft zusätzlich einen Minijob (400 Euro Job) ausüben, ohne das dieser auf die Förderungen angerechnet werden.
Bisher wurde bei einem Hinzuverdienst (auch Minijob) die Beihilfe von der Bundesagentur für Arbeit gekürzt. Da zum 1. August 2008 die Freibeträge erhöht wurden, fällt dies nun weg.
Diese Möglichkeit des Hinzuverdienst in Höhe von 400 Euro haben auch Schüler und Studenten, welche eine Förderung nach dem BAföG (Bundesausbildungsfördergesetz) erhalten.