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Erhöhung der Übungsleiterpauschale

Die Übungsleiterpauschale (Freibetrag) gem. § 3 Nr. 26 EStG wird für das Veranagungsjahr 2007 auf 2.100 Euro angehoben.

Die Voraussetzungen (gemeinützige, künstleriche sowie erzieherische Tätigkeiten) für die gewährung der Übungsleiterpauschale werden nicht geändert. Es gelten die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 3 Nr. 26 EStG weiter. Der Höhere Freibetrag ist ab dem Veranlagungsjahr 2007 erstmalig anzuwenden.