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Freiwillige Arbeitslosenversicherung


Für Existenzgründer (und andere gem. § 28a SGB III) gibt es ab den 1.Februar 2006 die Möglichkeit sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit abzusichern.

Gerade den Existenzgründern bietet der Gesetzgeber eine Möglichkeit sich sozial abzusichern. Weiter Informationen finden Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de oder bei Ihrer Arbeitsagentur vor Ort.