Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren
Seit Anfang des Jahres 2010 haben viele Berufstätige Ehepaar die Möglichkeit zwischen insgesamt drei Steuerklassenkombinationen zu wählen. Folgende Varianten standen bisher zur Verfügung:
- Steuerklassen III / V (3/5)
- Steuerklassen IV/IV (4/4)
In der Regel wurde bei Gleichverdienern die Steuerklassen IV und IV gewählt. Bei Ehepaaren, welche unterschiedliche Einkommen haben hat der besserverdienende die Lohnsteuerklasse III erhalten. Wobei der andere Ehegatte dann die Lohnsteuerklasse V erhalten hat. Dies führte unter Umständen dazu, dass im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung meist zu eine Einkommensteuer-Nachzahlung kommt. Ausserdem war die Frust über die großen Abzüge für den Geringverdiener doch sehr groß.
Nun hat die Finanzverwaltung eine neue Steuerklassen-Kombination (IV/IV – Faktorverfahren) eingeführt. In der neuen Konstellation muss trotz Steuerklasse IV/IV am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bisher konnte man mit der Konstellation IV/IV von einer Einkommensteuererklärung (wenn keine anderen Einkünfte) absehen.
Was muss ich tun um die neue Steuerklassen-Kombination zu erhalten?
Die neue Steuerklasse IV/IV – Faktorverfahren muss bei dem örtlichen Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt) beantragt werden. Diese Steuerklassen-Kombination kann man nicht bei der Gemeindeverwaltung beantragen!
Das Finanzamt berechnet den individuellen Faktor anhand der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne, welche Sie dem Finanzamt selbstverständlich mitteilen müssen. Zusätzlich können noch höhere Werbungskosten oder auch haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
Wie berechnet sich der Faktor?
Der Faktor berechnet sich schlussendlich nach dem Verhältnis der voraussichtlichen Einkommensteuer, welches im Splittingverfahren ermittelt wird. Diese Einkommsteuer wird dann dividiert durch die Summer der Lohnsteuer (Berechnung nach Steuerklasse IV) beider Ehepartner. Der Faktor wird dann vom Finanzamt-Sachbearbeiter bis auf drei Stellen nach dem Komma berechnet und auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Der Arbeitgebern muss die Lohnsteuer dann nach dem Faktorverfahren berechnen und abziehen. Dabei rechnet er mit der Steuerklasse IV ab und multipliziert diese dann mit dem jeweiligen Faktor.
Bringt mir das persönlich was?
Wer selbst den Test machen möchte ob er mit der neuen Steuerklassen-Kombination IV/IV – Faktorverfahren besser fährt, kann dies auf der Webseite des Bundesministerium der Finanzen machen. Die Faktorberechnung für gemeinsam veranlagte Ehepartner für das Jahr 2010 finden Sie hier.
Ich habe auch gleich mal einen kleinen Vergleich mit dem Abgabenrechner durchrechnen lassen um die „Steuerersparnis“ hier darzustellen:
Steuerklasse IV – ohne Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 12.040 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.747 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 13.787 Euro
Steuerklasse IV – mit Faktorverfahren:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 11.028 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 1.600 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 12.628 Euro
Steuerklasse III und V:
Ehemann – Jahresarbeitslohn 55.000 Euro = Lohnsteuer 7.630 Euro
Ehegatte – Jahresarbeitslohn 20.000 Euro = Lohnsteuer 4.114 Euro
Lohnsteuer gesamt Ehepaar = 11.744 Euro
Ich glaube das Ergebnis spricht für sich und man muss es nicht weiter erläutern! Machen Sie einfach den Test mit dem Abgabenrechner des Bundesministerium der Finanzen.
Anbei noch ein paar Webseiten/Blog, welche sich mit dem gleichem Thema beschäftigt haben: