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Elektronische Spendenbestätigung und deren steuerliche Anerkennung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 können die Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt werden.

Grundsätzlich muss die Spendenbescheinigung die steuerlichen Voraussetzungen und Merkmale vorweisen (vgl. §§ 10b EStG und 34g EStG).

Die Voraussetzung für die elektronische Übermittlung der Spendenbescheinigung sind:

  • Der Empfänger der Spende muss vom Spender (Zuwender) bevollmächtigt werden und
  • der Zuwender (Spender) muss dem Zuwendungsempfänger seine Identifikationsnummer mitteilen.
  • Der Spendenempfänger muss die Daten bis zum 28 Februar des Folgejahres an die Finanzbehörden übermitteln und
  • außerdem muss der Zuwendungsempfänger dem Spender (Zuwender) auf Wunsch einen Papierausdruck zur Verfügung zu stellen.