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Die Steuerfreiheit für das Elterngeld bleibt!

Das neu eingeführte Elterngeld wird ebenso wie andere Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld ect.) steuerfrei ausbezahlt und unterliegt dem Progessionsvorbehalt. Die bedeutet, das für das Einkommen einer Familie zu versteuernde Einkommen, wird mit einem besonderen Steuersatz berechnet. Durch diese Berechnungsmethode wird der Grundsatz der Besteuerung gemäß der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aufrecht erhalten.