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One-Stop-Shop Verfahren zum 01.07.2021 – Webinar Adobe Commerce Talk

Zum 01.07.2021 startet das neue One-Stop-Shop Verfahren für grenzüberschreitende Fernverkäufe (sog. B2C-Geschäfte).Die bisherigen Lieferschwellen (35.000€) in die einzelnen EU-Staaten werden durch eine neue europaweite Lieferschwelle in Höhe von 10.000€ ersetzt. Hierdurch werden Sie höchstwahrscheinlich steuerpflichtig in jedem EU-Land, in welches sie versenden!

Diese steuerpflichtigen Umsätze in den betreffenden EU-Staaten können Sie über das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren melden. Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist hierfür das Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) zuständig. Die Zahlungen der ausländischen Steuern erfolgt ebenfalls an das BZSt.Eine lokale Registrierung in den einzelnen EU-Ländern und Meldung der grenzüberschreitenden Fernverkäufen, würde bei Teilnahme an dem OSS-Verfahren entfallen.

Die Teilnahmen an dem OSS-Verfahren ist freiwillig und muss beantragt werden! Die Registrierung und Teilnahme erfolgt über das „Mein Elster“ (https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2) und „Mein BOP“ (https://www.elster.de/bportal/login/softpse) Portal.

Bitte beachten Sie, dass es jedoch immer noch zu einer steuerlichen Registrierung und lokalen Meldungen in einzelnen EU-Ländern kommen kann. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Sie Waren innergemeinschaftlich in andere Lager verbringen (z.B. Amazon Pan EU oder CEE). Ebenso müssen Inlandslieferungen, wie z.B. Lieferungen an polnische Endverbrauche aus einem polnischen Lager, weiterhin lokal gemeldet werden.

Für Lieferungen an B2B-Kunden kommt das OSS-Verfahren nicht zur Anwenden. Hier bleibt es bei den bisherigen Meldungen über die Umsatzsteuer-Voranmeldung sowie Zusammenfassenden Meldung.

Falls Sie näherer Informationen zum One-Stop-Shop Verfahren haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Alternativ können wir Ihnen auch dieses kurze (30 min) Webinar empfehlen, welches wir im Rahmen des Adobe Commerce Talks aufgenommen haben.