Mehrbelastungen bei mehreren PKW im Betriebsvermögen (1% Regel)

Mit dem Urteil vom 29. April 2008 (Az.: VIII R 24/08) des Finanzgerichts Münster, können auf die Unternehmen erhebliche Mehrbelastungen zukommen.

Bisher konnten die Unternehmer PKWs, welche nicht Privat genutz werden und im Betriebsvermögen sind durch glaubhafte Darlegung der Nutzung eine Versteuerung des Privaten-Nutzungsanteils umgehen. Mit dem Urteil des Finanzgerichts Münster muss nun in solchen Fällen eine Versteuerung des Privaten Nutzungsanteils erfolgen, wenn diese dem Finanzamt nicht glaubhaft dargelegt werden (weiter Informationen).

Weiter Informationen zur Berechnung der 1%-Regelung finden Sie hier.

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